2525 Schönau an der Triesting, Weingartenstrasse 17 

Tel: 0680 500 3941

Organisatorisches

Verordnung 

Vor der ersten Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. 

Die Verordnung lassen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen, um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.

Bei der ÖGK gilt die Verordnung derzeit automatisch als bewilligt!


Terminvereinbarung

Telefonisch oder mit Email.

Therapieverlauf

Um eine individuelle Therapie zu planen, bringen Sie bitte dazu auch Ihre aktuellen Befunde (z.B. ärztlichen Bericht, MRI-, Röntgenbilder) mit. Nach der Befundaufnahme definieren wir gemeinsam die zu erreichenden Ziele.

Verrechnung

Die Verrechnung erfolgt separat nach jeder Therapieeinheit. Nach Beendigung der Therapie stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, die Sie dann mit der Originalverordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen können. Die Höhe der Refundierung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können Sie dort ebenfalls um Kostenrückerstattung ansuchen.